Hinweise für Schülerinnen und Schüler
Vorbemerkung
Beim Umgang mit PC, Laptop, Tablet und Smartphone sind aus datenschutz- und urheberrechtlicher Sicht einige wichtige Punkte zu beachten. Hierbei geht es einerseits darum, seine eigenen Daten und die seiner Verwandten, Freunde und Bekannten angemessen zu schützen. Andererseits ist es wichtig, grundlegende Gesetze und Regelungen zu beachten, um teilweise nicht unerhebliche Schadensersatzforderungen und ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Hierbei gilt der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, denn ein Verstoß gegen geltende Gesetze und Regelungen kann auch dann geahndet werden, wenn er unbewusst erfolgt.
Durch die folgenden Hinweise werdet ihr darüber informiert, wie ihr euch in einigen häufigen Situationen des digitalen Alltags (sowohl im Schulnetz als auch privat) korrekt verhaltet. Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht nach streng juristischen Grundsätzen formuliert; daher wird auch auf die Angabe einzelner Paragraphen verzichtet. Hierfür sei generell auf die entsprechenden Gesetzestexte, insbesondere des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) und des Datenschutzgesetzes (EU-DSGVO, LDSG), verwiesen. Die entsprechenden Links finden sich am Ende der Hinweise.
Hinweise zum Datenschutz
Technische und organisatorische Datenschutzmaßnahmen:
Entscheidende Sicherheitsmaßnahmen sind ein regelmäßiges Update des Betriebssystems, der Einsatz einer Firewall und der Einsatz sowie das regelmäßige Update eines Virenschutzes.
Zur Sicherstellung der Vertraulichkeit der Systeme und Dienste ist zumindest ein Passwortschutz (mit einem komplexen Passwort, das Groß- und Kleinschreibung, Ziffern und Sonderzeichen enthält) unabdingbar. Besonders sensible, personenbezogene Daten sollten ggf. verschlüsselt gespeichert werden, beispielsweise in einem VeraCrypt-Container:
https://lehrerfortbildung-bw.de/st_digital/medienwerkstatt/dossiers/sicherheit/stickcrypt/vc/3use/
Zudem sollten Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit der Daten ergriffen werden (regelmäßiges Backup).
Veröffentlichung bzw. „Teilen“ von Bildern und Videos:
Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von anderen Personen dürfen nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis angefertigt werden. Für jegliche Weiterverbreitung bzw. Veröffentlichung ist eine schriftliche Einverständniserklärung der betroffenen Personen erforderlich. Dies gilt ebenso für das „Teilen“ von Inhalten über soziale Netzwerke. Beachtet bitte den Grundsatz „Das Netz vergisst nie!“, d.h. einmal hochgeladene Dokumente, aus deren Inhalt euch mitunter einmal ein Nachteil entsteht, können auch Jahre später noch auf anderen Seiten auftauchen, falls sie entsprechend weiterverbreitet wurden.
Optionale Funktionen auf dem eigenen Gerät:
Entscheidet selbst, in welchem Umfang ihr optionale Funktionen wie Stimm- oder Gesichtserkennung nutzen wollt. Ihr müsst euch darüber im Klaren sein, dass in diesem Zusammenhang in nicht unerheblichem Umfang persönliche Daten von euch verarbeitet und gespeichert werden – häufig, z.B. bei Apple- oder Microsoft-Geräten, auch außerhalb der Europäischen Union.
Optionale Einstellungen beim Besuch einer Website:
Gemäß den Vorgaben der EU-DSGVO könnt ihr beim ersten Besuch aller Websites auswählen, welche Cookies ihr zulassen wollt und welche nicht. Hierbei könnt ihr zahlreiche nicht notwendige, beispielsweise zu Marktforschungszwecken erhobene Daten ausschließen. Gewisse Websites finanzieren sich durch Werbung: Hier könnt ihr selbst entscheiden, ob ihr die Website unter der Bedingung, dass ihr Werbung zulasst, nutzen wollt oder lieber auf den Besuch dieser Seite verzichtet.
Hinweise zum Urheberrecht
Weitergabe von Unterrichtsmaterialien:
Von der Lehrkraft ausgegebene Materialien (z.B. Arbeitsblätter) dürfen für den eigenen Gebrauch als Privatkopie gespeichert werden. Diese Privatkopie darf nicht an Personen weitergegeben (weder in analoger noch in digitaler Form) bzw. nicht mit Personen geteilt werden, die nicht der jeweiligen Lerngruppe angehören.
Streaming und Download von Video- und Audiodokumenten:
Beim Download von Video- und Audiodokumenten ist besondere Vorsicht geboten. Einen Download sollte man nur dann vornehmen, wenn es sich um ein Angebot des Urhebers selbst handelt (d.h. das Dokument vom Urheber selbst ins Netz gestellt wurde). Durch den Download widerrechtlich im Internet zur Verfügung gestellter Inhalte entstehen oft nicht unerhebliche Schadensersatzforderungen.
Bei Inhalten, die euch schon auf den ersten Blick aus urheberrechtlicher Sicht nicht einwandfrei erscheinen, solltet ihr auch das Streamen unterlassen.
Veröffentlichung von Bildern, Video- und Audiodokumenten (einschließlich Verlinkung):
Bilder, Video- und Audiodokumente sollten generell nur dann veröffentlicht bzw. „geteilt“ werden, wenn es sich um selbst erstellte Dokumente handelt, durch die keinerlei Urheberrechte Dritter verletzt werden. Die Persönlichkeitsrechte anderer müssen dabei stets gewahrt werden (vgl. Hinweise zum Datenschutz).
Ist das Dokument nicht selbst erstellt, empfiehlt es sich, lediglich den Link weiterzugeben. Die reine Verlinkung ist eine einfache und aus urheberrechtlicher Sicht in der Regel unproblematische Möglichkeit der Weitergabe. Aber Vorsicht: Wenn deutlich erkennbar ist, dass eine „Raubkopie“ vorliegt (z.B. eines Kinofilms auf youtube), handelt es sich schon bei der Weitergabe des Links um eine Urheberrechtsverletzung, insbesondere wenn der Link öffentlich zugänglich gemacht wird. Dies gilt ausdrücklich auch für das „Teilen“ bestimmter Links über die sozialen Netzwerke.
Stand: 21.07.2021