Schulische Regelungen

Haus- und Pausenordnung
Regelung für mobile Endgeräte
Hausaufgaben
Klassenarbeiten
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Haus- und Pausenordnung

Im Schulzentrum Ulm-Wiblingen lernen und arbeiten täglich fast 2000 Menschen. Ein möglichst reibungsloses Zusammenwirken erfordert dabei Rücksichtnahme und Toleranz. Jeder Einzelne trägt Mitverantwortung für die ganze Schulgemeinschaft. Wir wollen zusammen lernen und uns in der Schule wohlfühlen. Deshalb halten wir Regeln ein.

Fremdes Eigentum

Wir respektieren fremdes Eigentum und gehen mit dem Gebäude und seiner Ausstattung sorgfältig um.

Schulbereich

Die Schule hat eine Aufsichtspflicht. Deshalb darf der Schulbereich von den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 – 10 während der Unterrichtszeit am Vormittag und am Nachmittag auch in den Pausen nicht verlassen werden. Der Schulbereich umfasst die Schulgebäude und die dazu gehörenden Außenanlagen. Er ist im Westen begrenzt durch den Radweg entlang der Reutlinger Straße, im Süden durch die Buchauer Straße, im Osten durch die Sporthalle, den Schulgarten, das Parkdeck und im Norden durch den Wall am Wiblinger Ring. Die Benützung der Telefonzelle an der Wendeplatte Reutlinger Straße ist erlaubt.

Die Pausen

In den beiden Pausen am Vormittag ist der Aufenthalt in den Unterrichtsräumen nicht gestattet.

Die Mittagspause

In der Mittagspause stehen die Eingangsbereiche, die Sitztreppen, der Raum unter der Glaskuppel, der Oberstufenraum, die Räume A3 und E2 sowie der westliche, einsichtige Teil der Flure im 1. Stock in Bau I und Bau III als Aufenthaltsbereiche zur Verfügung.

Fluchtwege

Die in den Fluren aufgestellte Tische und Stühle müssen aus Sicherheitsgründen unbedingt am vorgesehenen Platz verbleiben. Sie dürfen Fluchtwege nicht verstellen.

Fachräume

Um Beschädigungen zu vermeiden, dürfen Fachräume nur mit Lehrern betreten werden.

Lehrkräfte

Ist eine Lehrkraft 5 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen, melden dies die Klassensprecher im Sekretariat bzw. im Rektorat.

Im Unterricht

Damit der Unterricht ohne Störungen ablaufen kann, ist es nicht erlaubt, nach Beginn der Stunde ohne Erlaubnis der Lehrkraft zu trinken, zu essen oder elektronische Medien zu benutzen.

Die Unterrichtsräume

Unterrichtsräume sind in ordentlichem Zustand zu verlassen (u. a. geputzte Tafel, saubere Tische, geschlossene Fenster). Wenn in der nachfolgenden Stunde das Zimmer nicht benutzt wird, ist das Licht auszuschalten und der Raum abzuschließen. Um den Reinigungskräften die Arbeit zu erleichtern, muss täglich nach Unterrichtsende aufgestuhlt werden.

Abfallentsorgung

Abfälle sind in den entsprechenden Abfallbehältern zu entsorgen. Wir sind uns unserer Verantwortung für die Umwelt bewusst und trennen sorgfältig nach Papier- und Restmüll, in den Küchen auch den Biomüll.

Getränke und Kaugummi

Um Reinigungskosten zu vermeiden, sind Kaugummis und nicht wieder verschließbare Getränkeverpackungen im Schulgebäude nicht erlaubt. Kakao und Kaffee in Bechern und Tassen dürfen nur im Erdgeschoss getrunken werden.

Rauchen und Alkoholkonsum

Rauchen, Alkoholkonsum und E-Zigaretten/E-Shishas schaden der Gesundheit. Im Schulbereich ist der entsprechende Konsum deshalb verboten.

Unfälle

Um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, sind das Rennen, das Turnen an Geländern, das Mitbringen gefährlicher Gegenstände, die Benutzung von Skateboards, Inline-Skates, Heelys, Fersenrollern, Fahrrädern etc. im Gebäude und das Werfen von Gegenständen (auch von Schneebällen) verboten. In den Pausen allerdings kann mit weichen Bällen auf dem Schulhof gespielt werden.

Fahrräder

Damit Fahrräder niemanden behindern, dürfen sie nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.

Mobile Endgeräte

Die Nutzung ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände an Schultagen vor 07:40 Uhr, 12:50 – 13:40 Uhr und nach 16:55 Uhr erlaubt, für die Kursstufe im Oberstufenaufenthaltsraum durchgehend. Im Unterricht und bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen liegt sie im Ermessen der Lehrkraft. Bei Klassenarbeiten/Klausuren sind die Geräte auszuschalten und abzugeben.

Regelung für mobile Endgeräte

Präambel:

Diese Regelung soll unser gemeinsames Verständnis von Schule als Lern- und Kommunikationsstätte stärken, indem sie die aus schulischer Sicht nachteiligen Nutzungsmöglichkeiten der Mobilgeräte einschränkt, gleichzeitig aber individuelle Freiräume schafft und die möglichen Nutzungsmöglichkeiten im Unterricht hervorhebt. Die Lehrer unterstützten und fördern dabei im Rahmen ihrer Vorbildfunktion den verantwortungsvollen Umgang mit mobilen Endgeräten.

Schulinterne Regelung für die unterrichtsfreie Zeit

Die Nutzung von mobilen Endgeräten (Handys, Smartphones, Smartwatches, Tablets, Laptops usw.) ist vor Beginn des Schultages bis 7:40 Uhr, in der Mittagspause von 12:50 bis 13:40 Uhr und nach Ende des Schultages um 16:55 Uhr für Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten sind mobile Endgeräte grundsätzlich ausgeschaltet und nicht sichtbar zu verstauen.

Ausnahme: Der Kursstufe 1 und 2 ist die Nutzung der mobilen Endgeräte im Oberstufenaufenthaltsraum erlaubt.

Schulinterne Regelung für den Unterricht

Mit Erlaubnis des Lehrers dürfen die mobilen Endgeräte im Unterricht zu schulischen Zwecken genutzt werden.

Schulinterne Regelung bei Klassenarbeiten/Klausuren

Mobile Endgeräte müssen während der Klassenarbeiten/Klausuren ausgeschaltet und auf einem gesonderten Tisch deponiert werden.

Schulinterne Regelung bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen

Die Nutzung der mobilen Endgeräte liegt im Ermessen des Lehrers.

Hausaufgaben

Regelungen bezüglich der Hausaufgaben

  1. Hausaufgaben sind zur Festigung der im Unterricht vermittelten Kenntnisse, zur Übung, Vertiefung und Anwendung der von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zur Förderung des selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeitens unerlässlich.

  2. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Hausaufgaben ohne fremde Hilfe in einer angemessenen Zeit erledigen. Als angemessen gelten für Schülerinnen und Schüler mit einem durchschnittlichen Arbeitstempo an Schultagen ohne Nachmittagsunterricht
      • in den Klassen 5 und 6 höchstens 90 Minuten,
      • in den Klassen 7 bis 10 höchstens 120 Minuten,
      • in den Klassen 11 und in der Kursstufe höchstens 150 Minuten.

    Zur Lektüre von umfangreicheren Texten für das Fach Deutsch oder die Fremdsprachen können diese Zeiten überschritten werden.

  3. An Schultagen mit Nachmittagsunterricht bis einschließlich der 9. oder 10. Stunde werden in den Klassenstufen 5 bis 11 keine Hausaufgaben auf den folgenden Tag gestellt.

  4. Hausaufgaben können in angemessenem Umfang auch über das Wochenende oder über Feiertage hinweg gestellt werden.

  5. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sind in Bezug auf die Hausaufgabenordnung die Ansprechpartner.

Klassenarbeiten


Regelung für Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten am Albert-Einstein-Gymnasium

  1. Klassenarbeiten dienen wie alle anderen Leistungsnachweise der Kontrolle des Lernfortschritts. Sie sollen Hinweise für den weiteren Lernfortgang geben und damit die Motivation der Schülerinnen und Schüler fördern.

  2. Klassenarbeiten werden gleichmäßig auf das ganze Schuljahr verteilt. Sie werden angekündigt. Schriftliche Wiederholungsarbeiten können auch unangekündigt geschrieben werden.

  3. An einem Tag darf höchstens eine Klassenarbeit geschrieben werden. In einer Woche sind höchstens drei Klassenarbeiten zulässig. (Diese Regel gilt nicht für Klassenarbeiten, die von einzelnen Schülerinnen und Schüler nachgeschrieben werden müssen). Nach Möglichkeit sollten Klassenarbeiten nicht an drei aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben werden.

  4. An einem Tag, an dem eine Klassenarbeit geschrieben wird, sollen nur angesagte schriftliche Wiederholungsarbeiten angesetzt werden.

  5. Klassenarbeiten werden in der Regel nicht am ersten Schultag nach einem Ferienabschnitt geschrieben. Das gilt nicht bei einem maximal einwöchigen Ferienabschnitt.

  6. Klassenarbeiten sollen nicht nach dem Weihnachts- und Sommerkonzert bzw. nach der jährlichen Hauptaufführung der Theater-AG geschrieben werden.

  7. In den Klassen 5 – 6 werden keine Klassenarbeiten in der Woche vor den Weihnachtsferien angesetzt.

  8. Klassenarbeiten werden frühzeitig in Webuntis eingetragen und sind hierüber für Schüler*innen und Lehrer*innen der Klasse sichtbar.

  9. Es wird halbjährlich ein Klassenarbeitsplan erstellt, in den so früh wie möglich Änderungen eingearbeitet werden. Dieser Plan liegt im Lehrerzimmer aus.

  10. Klassenarbeiten sollen in der Regel innerhalb von zwei Wochen korrigiert werden.

  11. Vor der Rückgabe und Besprechung einer Klassenarbeit oder am Tag der Rückgabe darf im gleichen Fach keine neue Klassenarbeit angesetzt werden.

  12. Versäumt eine Schülerin / ein Schüler entschuldigt die Anfertigung einer Klassenarbeit, entscheidet die Lehrkraft, ob der Schüler / die Schülerin eine Klassenarbeit nachträglich anzufertigen hat. Weigert sich ein Schüler, eine schriftliche Arbeit anzufertigen, oder versäumt er unentschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, wird die Note „ungenügend“ erteilt.

  13. Im Hinblick auf die Einhaltung der Regeln sind die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bzw. deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter die Ansprechpartner.
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen


Zum Erziehungsauftrag des Gymnasiums: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen am Albert-Einstein-Gymnasium

Das Gymnasium hat einen Erziehungsauftrag. Die Werte und Normen, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, in der Landesverfassung Baden-Württemberg, in den Bildungsplänen, im Schulleitbild und in den Beschlüssen der Schulkonferenz genannt werden, müssen im Schulalltag gelebt werden. Durch Lob und durch Tadel werden die Normen und Werte bei den Schülerinnen und Schülern durchgesetzt.

Belobigungen und Missbilligungen des Verhaltens von einzelnen Schülerinnen und Schülern oder einer ganzen Klasse können in den Tagebüchern unter Bemerkungen dokumentiert und damit veröffentlicht werden. Wird im Tagebuch das Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers vermerkt, so soll eine solche Bemerkung stets mit einer pädagogisch-erzieherischen Maßnahme (Zusatzaufgabe, Mitarbeit an der Schulgemeinschaft etc.) verbunden werden.

Bei wiederholtem oder gravierendem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers (z.B. einer erheblichen Unterrichtsstörung, einer Gefährdung von Mitschülern, einer Sachbeschädigung, einem Verstoß gegen die Schulbesuchsverordnung, einem Betrug usw.) kann ein Eintrag ins Tagebuch erfolgen. Einträge sollten erst am Ende einer Unterrichtsstunde nach einer Anhörung der Schülerin bzw. des Schülers gegeben werden. Sie müssen als solche gekennzeichnet werden und sind zu begründen. Sie sind stets mit einer Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme zu verbinden (z.B. umfangreichere Zusatzaufgabe, Nachsitzen bis zu zwei Stunden usw.). In der Regel soll eine Information der Eltern erfolgen.

Einträge wirken sich auf die Verhaltensnote im Jahreszeugnis aus. Die Note „unbefriedigend“ kann nur erteilt werden, wenn ein Eintrag vorliegt. Die Note „befriedigend“ sollte nur gegeben werden, wenn ein Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers im Tagebuch vermerkt ist. Ein Eintrag schließt in der Regel die Verleihung eines Preises oder einer Belobigung am Schuljahresende aus.

Liegen mehrere Einträge vor oder ereignet sich ein gravierender Vorfall, erfolgt ein Gespräch der Klassenlehrerin bzw. des Klassenlehrers mit der Schulleitung, in dessen Verlauf weitere Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen besprochen werden (z.B. Nachsitzen bis zu 4 Stunden, zeitweiliger Schulausschluss usw.).