Im Schulzentrum Ulm-Wiblingen lernen und arbeiten täglich fast 2000 Menschen. Ein möglichst reibungsloses Zusammenwirken erfordert dabei Rücksichtnahme und Toleranz. Jeder Einzelne trägt Mitverantwortung für die ganze Schulgemeinschaft. Wir wollen zusammen lernen und uns in der Schule wohlfühlen. Deshalb halten wir Regeln ein.
Wir respektieren fremdes Eigentum und gehen mit dem Gebäude und seiner Ausstattung sorgfältig um.
Die Schule hat eine Aufsichtspflicht. Deshalb darf der Schulbereich von den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 – 10 während der Unterrichtszeit am Vormittag und am Nachmittag auch in den Pausen nicht verlassen werden. Der Schulbereich umfasst die Schulgebäude und die dazu gehörenden Außenanlagen. Er ist im Westen begrenzt durch den Radweg entlang der Reutlinger Straße, im Süden durch die Buchauer Straße, im Osten durch die Sporthalle, den Schulgarten, das Parkdeck und im Norden durch den Wall am Wiblinger Ring. Die Benützung der Telefonzelle an der Wendeplatte Reutlinger Straße ist erlaubt.
In den beiden Pausen am Vormittag ist der Aufenthalt in den Unterrichtsräumen nicht gestattet.
In der Mittagspause stehen die Eingangsbereiche, die Sitztreppen, der Raum unter der Glaskuppel, der Oberstufenraum, die Räume A3 und E2 sowie der westliche, einsichtige Teil der Flure im 1. Stock in Bau I und Bau III als Aufenthaltsbereiche zur Verfügung.
Die in den Fluren aufgestellte Tische und Stühle müssen aus Sicherheitsgründen unbedingt am vorgesehenen Platz verbleiben. Sie dürfen Fluchtwege nicht verstellen.
Um Beschädigungen zu vermeiden, dürfen Fachräume nur mit Lehrern betreten werden.
Ist eine Lehrkraft 5 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen, melden dies die Klassensprecher im Sekretariat bzw. im Rektorat.
Damit der Unterricht ohne Störungen ablaufen kann, ist es nicht erlaubt, nach Beginn der Stunde ohne Erlaubnis der Lehrkraft zu trinken, zu essen oder elektronische Medien zu benutzen.
Unterrichtsräume sind in ordentlichem Zustand zu verlassen (u. a. geputzte Tafel, saubere Tische, geschlossene Fenster). Wenn in der nachfolgenden Stunde das Zimmer nicht benutzt wird, ist das Licht auszuschalten und der Raum abzuschließen. Um den Reinigungskräften die Arbeit zu erleichtern, muss täglich nach Unterrichtsende aufgestuhlt werden.
Abfälle sind in den entsprechenden Abfallbehältern zu entsorgen. Wir sind uns unserer Verantwortung für die Umwelt bewusst und trennen sorgfältig nach Papier- und Restmüll, in den Küchen auch den Biomüll.
Um Reinigungskosten zu vermeiden, sind Kaugummis und nicht wieder verschließbare Getränkeverpackungen im Schulgebäude nicht erlaubt. Kakao und Kaffee in Bechern und Tassen dürfen nur im Erdgeschoss getrunken werden.
Rauchen, Alkoholkonsum und E-Zigaretten/E-Shishas schaden der Gesundheit. Im Schulbereich ist der entsprechende Konsum deshalb verboten.
Um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, sind das Rennen, das Turnen an Geländern, das Mitbringen gefährlicher Gegenstände, die Benutzung von Skateboards, Inline-Skates, Heelys, Fersenrollern, Fahrrädern etc. im Gebäude und das Werfen von Gegenständen (auch von Schneebällen) verboten. In den Pausen allerdings kann mit weichen Bällen auf dem Schulhof gespielt werden.
Damit Fahrräder niemanden behindern, dürfen sie nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.
Die Nutzung ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände an Schultagen vor 07:40 Uhr, 12:50 – 13:40 Uhr und nach 16:55 Uhr erlaubt, für die Kursstufe im Oberstufenaufenthaltsraum durchgehend. Im Unterricht und bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen liegt sie im Ermessen der Lehrkraft. Bei Klassenarbeiten/Klausuren sind die Geräte auszuschalten und abzugeben.
Diese Regelung soll unser gemeinsames Verständnis von Schule als Lern- und Kommunikationsstätte stärken, indem sie die aus schulischer Sicht nachteiligen Nutzungsmöglichkeiten der Mobilgeräte einschränkt, gleichzeitig aber individuelle Freiräume schafft und die möglichen Nutzungsmöglichkeiten im Unterricht hervorhebt. Die Lehrer unterstützten und fördern dabei im Rahmen ihrer Vorbildfunktion den verantwortungsvollen Umgang mit mobilen Endgeräten.
Die Nutzung von mobilen Endgeräten (Handys, Smartphones, Smartwatches, Tablets, Laptops usw.) ist vor Beginn des Schultages bis 7:40 Uhr, in der Mittagspause von 12:50 bis 13:40 Uhr und nach Ende des Schultages um 16:55 Uhr für Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten sind mobile Endgeräte grundsätzlich ausgeschaltet und nicht sichtbar zu verstauen.
Ausnahme: Der Kursstufe 1 und 2 ist die Nutzung der mobilen Endgeräte im Oberstufenaufenthaltsraum erlaubt.
Mit Erlaubnis des Lehrers dürfen die mobilen Endgeräte im Unterricht zu schulischen Zwecken genutzt werden.
Mobile Endgeräte müssen während der Klassenarbeiten/Klausuren ausgeschaltet und auf einem gesonderten Tisch deponiert werden.
Die Nutzung der mobilen Endgeräte liegt im Ermessen des Lehrers.
Regelungen bezüglich der Hausaufgaben
Zur Lektüre von umfangreicheren Texten für das Fach Deutsch oder die Fremdsprachen können diese Zeiten überschritten werden.
Regelung für Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten am Albert-Einstein-Gymnasium
Zum Erziehungsauftrag des Gymnasiums: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen am Albert-Einstein-Gymnasium
Das Gymnasium hat einen Erziehungsauftrag. Die Werte und Normen, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, in der Landesverfassung Baden-Württemberg, in den Bildungsplänen, im Schulleitbild und in den Beschlüssen der Schulkonferenz genannt werden, müssen im Schulalltag gelebt werden. Durch Lob und durch Tadel werden die Normen und Werte bei den Schülerinnen und Schülern durchgesetzt.
Belobigungen und Missbilligungen des Verhaltens von einzelnen Schülerinnen und Schülern oder einer ganzen Klasse können in den Tagebüchern unter Bemerkungen dokumentiert und damit veröffentlicht werden. Wird im Tagebuch das Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers vermerkt, so soll eine solche Bemerkung stets mit einer pädagogisch-erzieherischen Maßnahme (Zusatzaufgabe, Mitarbeit an der Schulgemeinschaft etc.) verbunden werden.
Bei wiederholtem oder gravierendem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers (z.B. einer erheblichen Unterrichtsstörung, einer Gefährdung von Mitschülern, einer Sachbeschädigung, einem Verstoß gegen die Schulbesuchsverordnung, einem Betrug usw.) kann ein Eintrag ins Tagebuch erfolgen. Einträge sollten erst am Ende einer Unterrichtsstunde nach einer Anhörung der Schülerin bzw. des Schülers gegeben werden. Sie müssen als solche gekennzeichnet werden und sind zu begründen. Sie sind stets mit einer Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme zu verbinden (z.B. umfangreichere Zusatzaufgabe, Nachsitzen bis zu zwei Stunden usw.). In der Regel soll eine Information der Eltern erfolgen.
Einträge wirken sich auf die Verhaltensnote im Jahreszeugnis aus. Die Note „unbefriedigend“ kann nur erteilt werden, wenn ein Eintrag vorliegt. Die Note „befriedigend“ sollte nur gegeben werden, wenn ein Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers im Tagebuch vermerkt ist. Ein Eintrag schließt in der Regel die Verleihung eines Preises oder einer Belobigung am Schuljahresende aus.
Liegen mehrere Einträge vor oder ereignet sich ein gravierender Vorfall, erfolgt ein Gespräch der Klassenlehrerin bzw. des Klassenlehrers mit der Schulleitung, in dessen Verlauf weitere Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen besprochen werden (z.B. Nachsitzen bis zu 4 Stunden, zeitweiliger Schulausschluss usw.).