Besuch einer Gerichtsverhandlung

18.02.2019

Wer hätte keine Lust hinter die Kulissen der Justiz zu sehen, einen Gerichtssaal zu betreten und einer echten Verhandlung beizuwohnen? Diese Gelegenheit wurde der 9e am 31. Januar gegeben. Die motivierten und erwartungsvollen Schülerinnen und Schüler durften bei einer kompletten Gerichtsverhandlung dabei sein.

Weitere Einzelheiten zu diesem Schulausflug im Rahmen des Deutschunterrichtes finden Sie in dem von Jonas Arndt verfassten Bericht. Die beiliegenden Skizzen wurden von Kai Gruhn realisiert. Vielen Dank an dieser Stelle an beide Schüler!

Angeklagter
Angeklagter
Protokoll
Protokoll
Richter
Richter
Staatsanwalt
Staatsanwalt

Bericht zur Verhandlung

Am Donnerstag, den 31.1.2019, besuchten wir, die Klasse 9e, mit unserer Deutschlehrerin Frau Jardel das Landgericht in Ulm, wo wir uns eine Gerichtsverhandlung ansahen. 

Die Verhandlung begann um Punkt 8:30 Uhr und endete um etwa 11 Uhr. Angeklagt war ein 40-jähriger ehemaliger Lagerist einer Modefiliale. 

Die Staatsanwaltschaft legte ihm zur Last, im Laufe des Jahres 2016 zahlreiche Kleidungsstücke im Gesamtwert von mehr als 15000 Euro aus dem Lager seiner Filiale entwendet zu haben. Nachdem der Filialleiter die immer größer werdenden Inventurdifferenzen bemerkt hatte, hatte er zuerst im Eingangsbereich und später, als die Inventurdifferenzen auch dann nicht abnahmen, ebenso im Lager Überwachungskameras installieren lassen. Als der Filialleiter auf einigen Aufnahmen den Angeklagten beim Stehlen identifiziert hatte, wurde die Polizei informiert. Der Angeklagte wurde während einer Mittagspause, als er das Geschäft mit gestohlenen Kleidungsstücken im Rucksack verlassen hatte, auf frischer Tat ertappt. Anschließen wurde seine Wohnung durchsucht, in der über 500 weitere aus der Filiale mitgenommene Kleidungsstücke gefunden wurden. 

Zuerst verlas die Staatsanwältin die Anklageschrift, was allein schon sehr viel Zeit in Anspruch nahm, da sie jeden der über 500 gestohlenen Kleidungsstücke einzeln vorlas. Vernommen wurden bei der Verhandlung außerdem der Filialleiter und ein Polizist, der bei der Wohnungsdurchsuchung des Angeklagten anwesend war. Der Angeklagter gestand, sowohl bei der Verhaftung, als auch nochmals in der Gerichtsverhandlung sofort in allen Punkten die Tat. Außerdem stellten die Taten keinen gewerbsmäßigen Diebstahl dar - der Täter litt wohl an Kleptomanie, denn es ging ihm wohl nur darum, die Kleidungsstücke zu “haben”, nicht jedoch, sie weiterzuverkaufen oder zu tragen. Darüber hinaus waren 90 Prozent der Kleidung noch originalverpackt und standen noch in Kartons in seiner Wohnung herum, sodass sie zum größten Teil noch verkauft werden konnte. Infolgedessen wurde wegen strafmildernder Umstände eine Aussetzung der Freiheitsstrafe auf Bewährung erhängt, nachdem der Richter und die Schöffen sich in einer etwa zwanzigminütigen Pause beraten hatten. Der Verteidiger des Angeklagten kündigte daraufhin an, weder Revision noch Berufung einzulegen. 

Jonas Arndt