Elternbeirat

Wir begrüßen Sie recht herzlich auf der Elternseite des Albert-Einstein-Gymnasiums in Ulm-Wiblingen!

Gemeinsam mit den Elternvertretern kümmern wir uns um den Kontakt zur Schule und Schulleitung, bringen Ihre Wünsche und Anliegen vor und engagieren uns im Sinne der Eltern. Weiterhin vertreten wir die Schule bei den Elterngremien der Stadt und organisieren Veranstaltungen am AEG. 

Wir laden alle Eltern zur Mitarbeit und zum Meinungsaustausch rund um das AEG ein. Wir unterstützen eine offene Kommunikation mit gegenseitigem Respekt. Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schülern ist das Ziel, so dass immer die Bedürfnisse unserer Kinder im Vordergrund stehen. Schließlich sollen unsere Kinder gerne zur Schule gehen und mit Spaß lernen dürfen. 

Ihre Fragen, Wünsche und Probleme nehmen wir auf und melden uns bei Ihnen. Selbstverständlich freuen wir uns über Ihre Ideen, Anregungen und Informationen. Es ist auch möglich, unsere Arbeit ohne formales Amt zu unterstützen – wenn Sie bereit sind, am Schulfest oder bei anderen Gelegenheiten mitzuhelfen, lassen Sie es uns bitte wissen. 

Sprechen Sie uns persönlich an oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter: elternbeirat@einstein-gym.de 

Herzlichst – Ihre Elternvertreter 

Gero Lückemeyer
Vorsitzender des Elternbeirats

Dr. Rainer Gruhn
Stellvertreter des Elternbeiratsvorsitzenden

Ich komme aus Erlangen, bin Informatiker und arbeite in Ulm im Bereich Data Science und maschinelles Lernen. Von meinen sechs Kindern besuchen drei diese Schule. Neben Beruf und Familie sind meine Interessen: japanische Anime im Original anschauen sowie exotisches Obst und Gemüse im Garten anbauen. 

Ihre Nachricht an Herr Lückemeyer

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Die Aufgaben des Elternbeirats sind im § 57 des Schulgesetzes festgelegt.