Regelungen bezüglich der Gleichwertigen Feststellung von Schülerleistungen (GFS)

Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom 20.11.2018:

Grundsätzliches

Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 10 (G8) bzw. 11 (G9) müssen nach der Verordnung über die Notenbildung in jedem Schuljahr eine gleichwertige Feststellung der Schülerleistung (GFS) erbringen. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf eine weitere GFS in dem entsprechenden Schuljahr.

In der Kursstufe sind in den ersten drei Halbjahren insgesamt drei GFS in drei verschiedenen Fächern anzufertigen. Eine zusätzliche GFS kann freiwillig in einem weiteren Fach erbracht werden. Dies geschieht in Absprache mit dem Fachlehrer.

Thema und Art der GFS

Nach der Notenbildungsverordnung sind für die GFS folgende Formen möglich: schriftliche Hausarbeiten, Jahresarbeiten, Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Freiarbeit, Referate, mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen. Dabei legt der Fachlehrer das Thema und die Art der GFS fest.

Anmeldung der GFS

Fach und Thema der GFS sind in den Klassenstufen 7 bis 10 (G8) bzw. 11 (G9) bis spätestens Mitte Januar festzulegen. Für die Anmeldung muss das Formular beim Klassenlehrer abgegeben werden.

In der Kursstufe wird zu Beginn der Kursstufe ein personalisiertes GFS-Anmeldeformular an die Schüler ausgeteilt. Dieses wird dem Tutor spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts im ersten Schulhalbjahr ausgefüllt zurückgegeben.

Inhalt einer Schriftlichen Ausarbeitung (falls gefordert)

  • Deckblatt (Name, Klasse, Fach, Datum, Thema)
  • Inhaltsverzeichnis mit Angabe der Seitenzahlen
  • Einleitung, Hauptteil, Schluss
  • Abbildungen nummeriert und mit Untertiteln versehen
  • Tabellen nummeriert und mit Überschriften versehen
  • Literaturverzeichnis und Abbildungs-/Tabellenverzeichnis mit Angabe der Quellen und Literatur
  • Erklärung: „Ich versichere, dass ich diese Arbeit selbstständig angefertigt und keine anderen als die von mir angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet habe. Die den benutzten Werken wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen sind als solche gekennzeichnet“.

Bewertung der GFS

Die Bewertung erfolgt durch den Fachlehrer. Der Fachlehrer begründet die Note gegenüber den Schülerinnen und Schülern mündlich oder schriftlich. Regelungen bzgl. Umfang sowie besondere Kriterien der Beurteilung sind in den jeweiligen Fachschaften geregelt und variieren von Fach zu Fach. Die Bewertung einer GFS zählt wie eine Klassenarbeit. Das Ersetzen einer Klassenarbeitsnote durch eine GFS-Note ist nicht möglich.

Eine GFS als Präsentationsprüfung und eine Klassenarbeit sollen nicht am gleichen Tag stattfinden. Der für eine GFS vereinbarte Abgabetermin, besonders wenn es sich um eine Präsentation handelt, ist unbedingt einzuhalten. Andernfalls kann die GFS mit der Note „ungenügend“ bzw. „Null Notenpunkten“ bewertet werden.