Die Oberstufe des Gymnasiums umfasst die letzten drei Jahre des Gymnasiums, d.h. die Klasse 10 (G8) oder 11 (G9) und die Jahrgangsstufen J1 und J2. Die Oberstufe wird dabei in zwei Phasen unterteilt: die Einführungsphase in Klasse 10 (G8) bzw. 11 (G9) und die Qualifikationsphase in Jahrgangsstufe J1 und J2. Am Ende der 10. bzw. 11. Klasse finden die Wahlen der Kurse für die Qualifikationsphase statt. Diese Phase wird auch als Kursstufe bezeichnet.
In der Kursstufe ist manches anders als in den Jahren zuvor, z.B. wird die Kursstufe in Halbjahre unterteilt, an deren Ende jeweils ein Zeugnis erteilt wird. Die Noten in diesen vier Halbjahren zählen zum Abitur und ergeben gemeinsam mit den Ergebnissen der Abiturprüfung die Abiturnote. In der Kursstufe werden die Leistungen mit Notenpunkten von 0 bis 15 bewertet.
Die Oberstufenberater unserer Schule stehen für Informationen zur Verfügung.
Frau Kuhnle und Herr Moll sind zuständig für
Kontakt:
Für die Schüler der Oberstufe gilt die gleiche Entschuldigungspraxis wie für die Unter- und Mittelstufe
Beurlaubungen
Wer aus nicht verschiebbaren und äußerst wichtigen Gründen nicht in die Schule kommen kann und beurlaubt werden muss (z. B. wegen eines dringenden Arzttermins, der nicht auf die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden kann, oder wegen eines Vorstellungsgesprächs), kann sich vom Tutor für bis zu zwei unmittelbar aufeinander folgende Unterrichtstage beurlauben lassen. Dies gilt nicht für Unterrichtsstunden, in denen eine Klausur geschrieben wird. Eine Beurlaubung vom Schulbesuch für drei oder mehr Unterrichtstage ist grundsätzlich nur in besonders dringenden Ausnahmefällen möglich und muss beim Schulleiter beantragt werden.
Für den Antrag auf Beurlaubung gibt es die orangefarbenen Beurlaubungsformulare. Die Beurlaubung müssen die Schülerinnen und Schüler allen betroffenen Fachlehrern vor dem betreffenden Termin vorlegen und von ihnen unterschreiben lassen, so dass diese über die Beurlaubung informiert sind.
Wichtig
Fehlen Schülerinnen und Schüler häufig gezielt bei Klausuren, so kann vom Schulleiter auf Antrag der Tutorin oder des Tutors für jedes weitere Fehlen bei einer Klassenarbeit eine ärztliche Bescheinigung verlangt werden.
Fehlen Schülerinnen und Schüler sehr häufig im Unterricht, so kann vom Schulleiter auf Antrag der Tutorin oder des Tutors für jedes weitere Fehlen eine ärztliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf Beschluss der Jahrgangsstufenkonferenz wird das unentschuldigte Fehlen in den Halbjahreszeugnissen eingetragen.
Für die Auswahl der Ziele wurden von der Gesamtlehrerkonferenz folgende Kriterien beschlossen:
Die Studienfahrten sind an den Fachunterricht der Schülerinnen und Schüler gebunden:
Alle näheren Informationen und Tools zur Kurswahl und Oberstufe werden den Jahrgängen über deren Moodlekurse bereitgestellt.